Adresse/Kontakt:
Katholische Pfarrkirchenstiftung Thurmansbang
Kirchstraße 13
94169 Thurmansbang
Tel.: 08504 3084
Fax: 08504 5484
pfarramt.thurmansbang@bistum-passau.de
Pfarrer: (ab 1.03.2021) Pfarrvikar Xavier Prodduturi Tel. 08504 3084
Pfarrsekretärin: Astrid Maier
Öffnungszeiten:
Montag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag: | geschlossen |
Mittwoch: | 08:00 – 09:00 und von 10:00 – 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 14:00 – 17:00 Uhr |
Freitag: | geschlossen |
Aufnahme einer Messintention
- Bitte schreiben Sie im Kontaktformular Ihr Anliegen, für wen gebetet werden soll, usw.
- “Was kostet das?”
- Intentionsgeld – Hl. Messe 5,00 €
- Intentionsgeld – Hl. Amt 10,00 €
Allgemeines Kirchengeld
Aus der Gemeinde – für die Gemeinde
Häufig wird über das allgemeine Kirchgeld gesagt, es sei freiwillig und habe den Charakter einer Spende. Das ist falsch: Das allgemeine Kirchgeld ist eine Steuer. Auch wenn ein Kirchenmitglied bereits Kircheneinkommensteuer oder Kirchenlohnsteuer zahlt, kann es nicht vom allgemeinen Kirchgeld entbunden werden. Das Kirchgeld ist eine Form der ergänzenden Finanzierung kirchlicher Arbeit. Es wird auch von den Gemeindemitgliedern erbeten, die keine sonstige Kirchensteuer zahlen. Es trägt so zur horizontalen Beitragsgerechtigkeit bei.
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Jahresbeitrag Kirchengeld 2,5 €/ Person
Wer Geld verdient, beteiligt sich
Kirchgeldpflichtig ist jedes volljährige Kirchenmitglied, das über Mindesteinkünfte verfügt. Die Einkünfte und Bezüge müssen nicht zwangsläufig aus Erwerbstätigkeit, Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung stammen. Grundlage dafür können auch familienrechtliche Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, BAföG oder ein Stipendium sein.
Gemeinden informieren ihre Mitglieder
Das allgemeine Kirchgeld wird jährlich erhoben. Die Information über das allgemeine Kirchgeld erfolgt von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In der Regel werden die Kirchenmitglieder über die Höhe des zu entrichtenden Kirchgeldes und den Verwendungszweck informiert. Im Pfarrverband Thurmansbang werden die Kirchenmitglieder in der Novemberausgabe des Pfarrbriefes darauf hingewiesen.
Bitte überweisen Sie Ihr Kirchgeld an die Kirchengemeinde. Denn: Das allgemeine Kirchgeld hilft der jeweiligen Ortsgemeinde.